Masern (Rubeola)
Zuletzt aktualisiert: 2022-11-16
Autor(en): Anzengruber F., Navarini A.
ICD11: 1F03
Zuletzt aktualisiert: 2022-11-16
Autor(en): Anzengruber F., Navarini A.
ICD11: 1F03
Morbilli, 1. Infektionskrankheit.
Nach bereits durchgemachter Maserninfektion besteht eine lebenslange Immunität.
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Antipyretische Massnahmen, z.B.:
Topische Therapie
Impfung gegen | Kategorie | Indikation | Anwendungshinweise |
Masern | S | Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit | Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff |
I |
Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita): Säuglinge ab dem Alter von 9 Monaten |
Zweimalige Impfung mit einem MMR/V-*Impfstoff Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. |
|
I |
Nach 1970 Geborene ab dem Alter von 9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit
ausnahmsweise 6 – 8 Monate alte Säuglinge nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-label-use) |
Einmalige MMR(V)-**Impfung Ggf. Vervollständigung entsprechend den für die Altersgruppe geltenden Empfehlungen. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9 – 10 Monaten erfolgt, soll die 2. MMR/V*-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden. Bei Erstimpfung im Alter von 6 – 8 Monaten sollen eine 2. und 3. MMR/V*-Impfung im Alter von 11 – 14 und 15 – 23 Monaten erfolgen * MMR/V = MMRV oder MMR in Ko-Administration mit VZV-Impfstoff ** MMR(V) = MMR mit oder ohne Ko-Administration von VZV-Impfung |
|
B | Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung von immundefizienten bzw. -supprimierten Personen oder in Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit | Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff |
S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung
I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
B: Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäss Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Robert Koch Insitut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 34. (2015). Rki.de. Retrieved 10 May 2016, from https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/34_15.pdf?__blob=publicationFile
Unerwünschte Nebenwirkungen nach MMR-Impfung pro 1 Mio. Geimpfte | Komplikationen bei Masernerkrankung pro 1 Mio. Masernerkrankte | |
Immunschwäche | Sehr selten | Alle Erkrankten |
Ohrenentzündung | 0 | 70000-90000 |
Lungenentzündung | 0 | 10000-60000 |
Hospitalisation | 20-50 | 10000-25000 |
Fieberkrämpfe | 30-300 | 5000-7000 |
Hirnentzündung | 0.6-1.6 | 200-2000 |
Abnahme der Blutplättchen | 30 | 330 |
Subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)* |
0 | 1-10 |
Allergische Schockreaktion (Anaphylaxie) |
1-10 | 0 |
Autismus | 0 | 0 |
Todesfälle | < 1** | 300 bis 1000 |
Kosten | 1 Million Impfungen kosten 140 Millionen Franken. | 1 Million Erkrankte kosten zwischen 3,6 und 5 Milliarden Franken. |
* Die SSPE ist eine Spätfolge einer Maserninfektion. Jahre nach der Infektion entsteht eine schleichende Hirnentzündung, die nicht heilbar ist und immer tödlich endet.
** Es wird kein Todesfall erwartet, und bis anhin ist kein Todesfall aufgrund des Impfstoffs bekannt; das Risiko kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit - Masern. (2016). Bag.admin.ch. Retrieved 10 May 2016, from http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00682/00684/01087/index.html?lang=de