Röteln
Zuletzt aktualisiert: 2022-11-16
Autor(en): Anzengruber F., Navarini A.
ICD11: 1F02
Rubella, 3. Infektionskrankheit.
- Vor allem im Frühling auftretend.
- Betroffen sind insbesondere ungeimpfte Jugendliche.
- Transmission:; Tröpfcheninfektion.
- Inkubationszeit: 2-3 Wochen.
- Kontagiösität
- 6 Tage vor bis 8 Tage nach Beginn des Exanthems.
- Kontagiösität geringer als bei Masern.
- 50-100 nm großes RNA-Togavirus. Infektionspforte ist die respiratorische Mukosa von wo es dann zur hämatogenen Streuung kommt.
- Betroffene sind 1 Woche vor und 1 Woche nach Ausbruch des Exanthems kontagiös.
- Meldepflicht bei konnataler Infektion.
- Häufig asymptomatischer Ablauf.
- Prodramalstadium: Reduzierter Allgemeinzustand, subfebrile und febrile Temperaturen (bis 38.0°C) und weitere grippeähnliche Symptome mit Arthralgien und Arthritiden. Meist zeigt sich anfänglich ein schmetterlingsförmiges Exanthem im Gesicht, welches auf das retroaurikuläre Areal übergreift.
- Exanthemstadium: Im Verlauf kommt es zur Ausbildung eines nicht konfluierenden, kleinfleckigen bzw. papulösen Exanthems am gesamten Integument mit spontaner Remission nach 3 Tagen. Es zeigen sich zervikale Lymphdrüsenschwellungen (Theodor-Drüse). Fallweise Splenomegalie und Arthralgien.
- Klinik.
- BB (Leukopenie, Eosinophilie), BSG (erhöht), ASL-Titer (erhöht) (nach 1-2 Wochen).
- Auslöschphänomen: Münzgroße Exanthemaussparung nach i.c.-Inj. Eines Scharlachrekonvaleszenten- oder Antistreptokokkenserum.
- Bakt.-Abstrich (Rachen)
- Mittels Hämagglutinationshemmtest (HAM) lassen sich spezifische IgM-Antikörper nachweisen (nur 3-7 nach Exanthemausbruch). Bei einem 4-fachen Anstieg (2 Stufen) des Titers nach 2 Wochen, ist von einer Maserninfektion auszugehen.
- Ein direkter Nachweis ist mittels PCR möglich.
- Enzephalitis
- Gregg-Syndrom oder Abort bei Infektion in der Schwangerschaft
- Blande externe Therapie.
- Isolation (bis zu 1Woche nach Ausbruch des Exanthems).
- Bei konnatalen Röteln ist eine längere Isolationszeit einzuhalten (Ausscheidung des Virus bis zu 1 Jahr möglich).
- Schulverbot bis 1 Woche nach kutaner Symptomlosigkeit.
- Bettruhe
- Antipyretische Massnahmen
- Wadenwickel
- #Paracetamol
- Anw.:
- > 12 J. (>40 kg): Einzeldosis (ED): 500-1000 mg, max. Tagesdosis (TD): 4 g.
- 9-12 J. (30-40 kg): ED: 500 mg, max. TD: 2 g.
- 6-9 J. (22-30 kg): ED: 250-500 mg, max. TD: 750 mg.
- KI: Leberschäden, Niereninsuffizienz, akute Hepatitis, M. Meulengracht, Schwangerschaft, Stillzeit.
- Topische Therapie
- Zinkhaltige Externa
- #Lotio alba
- Impfempfehlung
- 1. Impfung: MMR (Masern-Mumps-Röteln) ab dem Alter von 11 Monaten. Die Folgeimpfung sollte bei 1 ½ bis 3 Monate danach beginnen.
- Bei Exposition zum Rötelvirus kann eine schwangere Frau und ein immsupprimierter Patient innerhalb von 3 Tagen mit intravenösen Immunglobulinen behandelt werden.
- Intravenöse Immunglobuline (#Privigen®) i.v. 250-400 mg/ kg KG tgl. über 3-5 Tage alle 3-4 Wochen
- Initialdosis: 0.4-0.8 g/kg KG
- Im Verlauf: 0.2 g/kg KG alle 3 bis 4 Wochen.
- Bestimmung des IgG-Serumspiegels immer unmittelbar vor der nächsten Infusion!
- Ein IgG Talspiegel von mindestens 5 bis 6 g/l sollte vor erneuter Infusion erreicht werden.
- Lebenslange Immunität.
| Impfung gegen | Kategorie | Indikation | Anwendungshinweise (Packungsbeilage/Fachinformationen beachten) |
| Röteln | I | Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter | Zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff
Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff |
| B | Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen | Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff |
I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter
B: Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäss Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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